Liebe/r Klassensprecher/in,
die SV möchte darauf aufmerksam machen, dass die Parkplatzregelung des dbb eingehalten wird.
Das heißt, dass SchülerInnen, die in den Gängen parken und andere Autos beim Ein- und Ausfahren behindern, dazu verpflichtet sind, einen Zettel mit Namen und Klasse im Auto zu hinterlegen!
Textauszug aus Punkt 14 der Hausordnung:
Der Schulparkplatz bietet regulär nur 165 Fahrzeugen Platz. Wenn alle Beteiligten sich diszipliniert und kollegial verhalten, können auch 200 Fahrzeuge parken. Auf Beschluss der Schulkonferenz werden die Zu- und Ausfahrtsschranken automatisch um 7:40 Uhr geschlossen und erst ab 11:00 Uhr wieder geöffnet. Mit der SV wurde vereinbart, dass alle FahrerInnen, die zwar rechtzeitig den Parkplatz erreichen aber evtl. behindernd parken, hinter die Windschutzscheibe ihres Fahrzeuges einen Zettel legen, auf dem deutlich sichtbar ihre Klasse und der Klassenraum angeben ist. Zuparkern, die Klasse und Klassenraum nicht angeben, droht ein allgemeines Parkverbot sowie Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Schulgesetz NRW. Fahrzeuge, die auf dem Behinderten- und Besucherparkplatz sowie in Ein- und Ausfahrten unberechtigt bzw. verkehrswidrig parken, werden durch eine Parkkralle festgesetzt! Die Kralle kann erst nach einem Gespräch mit der Schulleitung entfernt werden. Bei wiederholtem Fehlverhalten wird sofort eine Ordnungsmaßnahme (s. o.) wegen groben Verstoßes gegen die Hausordnung eingeleitet. Ein weiterer kostenloser Parkplatz mit ca. 100 Stellflächen befindet sich ca. 600 Meter vom Schulgebäude entfernt an der Kreuzung Klingenbergstraße / Heidenoldendorfer Straße.
Bleibt fair und haltet euch an die Regeln!
Mit freundlichen Grüßen
Eure SV


