Steuerfachangestellte(r)

Bildungsziele
Lernort Schule und Lernort Betrieb bestimmen das duale System der Berufsausbildung. Im Rahmen dieses Systems vermittelt die Berufsschule im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine kaufmännische und informationstechnische Grund- und Fachbildung im Theoriebereich, aber auch im fachpraktischen Bereich. Der Schwerpunkt des Unterrichts wird durch den Ausbildungsberuf bestimmt. Die Berufsschule schafft damit die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung (Berufsschulabschluss, Abschlussprüfung der zuständigen Kammer). Neben der kaufmännischen Berufsbildung vermittelt die Berufsschule eine erweiterte Allgemeinbildung im berufsübergreifenden Bereich.

Aufnahmevoraussetzung
Ausbildungsvertrag Steuerfachangestellte(r)

dbb-Profil
• Unterricht im Klassenverband
• Teilzeitunterricht
• Dreijähriger Bildungsgang, Verkürzung möglich
• Aktive Mitarbeit im Fachprüfungsausschuss der Steuerberaterkammer
• Zusatzqualifikation in Englisch möglich (TOEIC-Test)
• Erweiterung der Fachkompetenz durch Differenzierungsangebot
• Laufender inhaltlicher und pädagogischer Gedankenaustausch im Bildungsgang

Lernfelder
• Mit der Berufsausbildung beginnen und im Betrieb mitarbeiten
• Mandanteninteressen gegenüber der Finanzverwaltung begründet wahrnehmen
• Bei der Ermittlung der Einkünfte mitwirken
• Werte und Werteströme im Mandantenauftrag erfassen und dokumentieren
• Am Abschluss und der Erfüllung von Verträgen im Betrieb mitwirken
• Einkommen- und Körperschaftssteuererklärungen erstellen und –bescheide prüfen
• Handels- und gesellschaftsrechtliche Fragen der Mandanten klären und beantworten
• Im Mandantenauftrag Geschäftsfälle aus betrieblichen Funktionsbereichen erfassen  und dokumentieren
• Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten vornehmen und buchen
• Umsatzsteuerlich relevante Geschäftsfälle der Mandanten auf ihre Steuerbarkeit und   Steuerpflicht überprüfen
• Umsatzsteuervoranmeldungen /-erklärungen erstellen und Bescheide prüfen
• Gewerbesteuererklärungen erstellen und Steuerbescheide prüfen
• Investitionsanlässe bei Mandanten unterscheiden und deren Finanzierungsmöglichkeiten beurteilen
• Beim Erstellen von Jahresabschlüssen mitarbeiten
• Beim Auswerten und Interpretieren von Jahresabschlüssen unter Einschluss mikro-  und makroökonomischer Kriterien mitwirken

Fächer/Stundentafel


Qualifikation/Abschlussprüfung
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig. Mit dem Berufsschulabschluss erwerben SchülerInnen den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Weitere Qualifikationen und Kenntnisse, erweiterte Zusatzqualifikationen oder die Fachhochschulreife (FHR) können zusätzlich erworben werden. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die SchülerInnen im Rahmen des Differenzierungsangebotes die zur Erlangung der Fachhochschulreife erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung und die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden haben.
Der Berufsabschluss wird mit Bestehen der Prüfung vor der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe erlangt.

Kosten
Die Kosten für Schulbücher und weitere Unterrichtsmittel sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von den Auszubildenden zu tragen.

Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung in der Berufsschule erfolgt durch Klassenarbeiten (KA) und sonstige Leistungen (SL). In der nachstehenden Tabelle sind die Festlegungen zur Leistungsbewertung (Art, Anzahl) im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs (APO-BK) sowie der allgemeinen Schulordnung (ASchO) dargestellt.