Fachlagerist/-in (2-jährige Ausbildung)
Fachkraft für Lagerlogistik (3-jährige Ausbildung)

Bildungsziele
Die Lernorte Schule und Betrieb bestimmen das duale System der Berufsausbildung. Im Rahmen dieses Systems vermittelt die Berufsschule im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine kaufmännische und informationstechnische Grund- und Fachbildung im Theoriebereich, aber auch im fachpraktischen Bereich. Der Schwerpunkt des Unterrichts wird durch den Ausbildungsberuf bestimmt. Die Berufsschule schafft damit die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung (Berufsschulabschluss und Abschlussprüfungen der zuständigen Kammer). Neben der kaufmännischen Berufsbildung vermittelt die Berufsschule eine erweiterte Allgemeinbildung im berufsübergreifenden Bereich.

Aufnahmevoraussetzung
Ausbildungsvertrag Fachkraft für Lagerlogistik oder Fachlagerist / Fachlageristin

dbb-Profil

• Die Aufteilung in zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer. Die Ausbildungsdauer für den Beruf Fachlageristin/Fachlagerist beträgt zwei Jahre, für die Fachkraft für Lagerlogistik drei Jahre.
• In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind die Ausbildungsinhalte der beiden Berufe identisch
• Absolventen des zweijährigen Ausbildungsberufes sollen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen eines neuen Ausbildungsvertrages die Prüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik abzulegen.
• Teilzeitunterricht
• Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen IHK organisiert. Die Anmeldung der Auszubildenden zur Abschlussprüfung obliegt den Ausbildungsbetrieben.

Lernfelder
• Güter annehmen und kontrollieren
• Güter lagern
• Güter bearbeiten
• Güter im Betrieb transportieren
• Güter kommissionieren
• Güter verpacken
• Touren planen
• Güter verladen (Touren planen*)
• Güter versenden
• Logistische Prozesse optimieren
• Güter beschaffen
• Kennzahlen ermitteln und auswerten
(* Fachkraft für Lagerlogistik)

Fächer/Stundentafel


Qualifikation/Abschlussprüfung

Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig. Mit dem Berufsschulabschluss erwerben SchülerInnen den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Weitere Qualifikationen und Kenntnisse, erweiterte Zusatzqualifikationen oder die Fachhochschulreife (FHR) können zusätzlich erworben werden. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die SchülerInnen im Rahmen des Differenzierungsangebotes die zur Erlangung der Fachhochschulreife erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung und die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden haben.
Der Berufsabschluss wird mit Bestehen der Prüfung vor der Industrie und Handelskammer Lippe zu Detmold erlangt.

Kosten
Die Kosten für Schulbücher und weitere Unterrichtsmittel sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von den Auszubildenden zu tragen.

Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung in der Berufsschule erfolgt durch Klassenarbeiten (KA) und sonstige Leistungen (SL). In der nachstehenden Tabelle sind die Festlegungen zur Leistungsbewertung (Art, Anzahl) im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs (APO-BK) sowie der allgemeinen Schulordnung (ASchO) dargestellt.