Zahnmedizinische(r)  Fachangstellte(r)

Bildungsziele
Lernort Schule und Lernort Betrieb bestimmen das duale System der Berufsausbildung. Im Rahmen dieses Systems vermittelt die Berufsschule im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine kaufmännische und informationstechnische Grund- und Fachbildung im Theoriebereich, aber auch im fachpraktischen Bereich. Der Schwerpunkt des Unterrichts wird durch den Ausbildungsberuf bestimmt. Die Berufsschule schafft damit die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung (Berufsschulabschluss, Abschlussprüfung der zuständigen Kammer). Neben der kaufmännischen Berufsbildung vermittelt die Berufsschule eine erweiterte Allgemeinbildung im berufsübergreifenden Bereich.

Aufnahmevoraussetzung
Ausbildungsvertrag Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)

dbb-Profil
• Im Hinblick auf die aktuellen Anforderungen an eine Zahnarztpraxis liegen die  Schwerpunkte des Bildungsganges neben dem Vermitteln von solidem zahnmedizinischem Fachwissen, zahnärztlicher Leistungsabrechnung und kaufmännischem Grundwissen in den Bereichen Praxismanagement und Kommunikations- und Datenverarbeitung.
• Flexible Anpassung der Lerninhalte an eine außerschulische Realität und einer sich stets im Wandel befindlichen Berufswelt.
• Erweiterung der kommunikativen Kompetenz hinsichtlich der Gesprächführung in der  Praxis, dem Umgang mit schwierigen Patienten und der Handhabung der Informations- und Kommunikationstechnologien
• Training zur Stärkung des Notfallmanagements.

Lernfelder
• Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
• Patienten empfangen und begleiten
• Praxishygiene organisieren
• Kariestherapie begleiten
• Endodontische Behandlungen begleiten
• Praxisabläufe organisieren
• Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
• Chirurgische Behandlungen begleiten
• Waren beschaffen und verwalten
• Behandlungen von Erkrankungen der Mundhöhle und des Zahnhalteapparates begleiten; Röntgen- und Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten
• Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
• Prothetische Behandlungen begleiten
• Praxisprozesse mitgestalten

Fächer/Stundentafel


Qualifikation/Abschlussprüfung
Der Berufsschulabschluss ist dem Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 - gleichwertig. Mit dem Berufsschulabschluss erwerben SchülerInnen den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife -, wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen, die Berufsabschlussprüfung bestanden haben und die für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse nachweisen. Weitere Qualifikationen und Kenntnisse, erweiterte Zusatzqualifikationen oder die Fachhochschulreife (FHR) können zusätzlich erworben werden. Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn die SchülerInnen im Rahmen des Differenzierungsangebotes die zur Erlangung der Fachhochschulreife erforderlichen Unterrichtsveranstaltungen besucht, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung und die Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife bestanden haben.
Der Berufsabschluss wird mit Bestehen der Prüfung vor der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe erlangt.

Kosten
Die Kosten für Schulbücher und weitere Unterrichtsmittel sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von den Auszubildenden zu tragen.

Leistungsbwertung
Die Leistungsbewertung in der Berufsschule erfolgt durch Klassenarbeiten (KA) und sonstige Leistungen (SL). In der nachstehenden Tabelle sind die Festlegungen zur Leistungsbewertung (Art, Anzahl) im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs (APO-BK) sowie der allgemeinen Schulordnung (ASchO) dargestellt.