Präsenzunterricht in voller Klassenstärke ab dem 31. Mai

Präsenzunterricht ab dem 31.05.2021 am DBB:

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbilderinnen und Ausbilder des DBB,

ab Montag, 31. Mai 2021, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Am Dietrich-Bonhoeffer-Berufskolleg werden somit alle Bildungsangebote in voller Klassenstärke stattfinden. Nur in den Klassen der Fachschule für Wirtschaft wird weiterhin in Distanz unterrichtet.
Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten natürlich weiter!
 
Alle Klassen werden von ihren Klassenlehrer*innen über die organisatorischen Details informiert.

 

Informationen zu den Selbsttests an den Schulen finden sie hier: Informationen Selbsttests

 

Hinweise zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgrundstück müssen alle Personen eine medizinische Maske tragen (vgl. §1 CoronaBetrVO und §3 CoronaSchVO), wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist.
In der neuesten Coronaschutzverordnung (§3 Absatz 1 Satz 2) werden medizinische Masken folgendermaßen definiert:
Medizinische Masken im Sinne dieser Verordnung sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).

Schüler*innen ohne medizinische Maske müssen das Gebäude verlassen und können nicht am Unterrricht teilnehmen.

Ebenso bitten wir um Beachtung, dass, entgegen der bisherigen Regelung, das Essen und Trinken im Klassenraum und damit das Abnehmen der Maske – auch in den Pausen – nicht mehr gestattet ist.
 

Allgemeine Hinweise zur Regelung der Pandemiesituation am DBB:

Sportunterricht unter Coronabedingungen

Auch der Unterricht im Fach Sport findet grundsätzlich statt. Zu beachten ist, dass Sportunterricht, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien stattfinden soll. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur bei Phasen intensiver, körperlicher Ausdaueranstrengung soll auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eine detailliierte Übersicht zu den neuen Regelungen zur Durchführung von Sportunterricht in Präsenz sind auf dem Schulsportportal www.schulsport-NRW.de  nachlesbar. Zur Durchführung von Distanzunterricht im Fach Sport und zu Besonderheiten im Hinblick auf den Versicherungsschutz bestehen Informationen, die mit der Unfallkasse NRW abgestimmt sind. Diese Informationen sind ebenfalls unter www.schulsport-NRW.de  abrufbar.

Lüftung der Schulräume

Das Lüften der Schulräume hat nachweislich großen Einfluss auf die Verminderung der Viruslast und trägt zur maßgeblichen Reduzierung des indirekten Infektionsrisikos bei. Eine wirksame und regelmäßige Durchlüftung der Räume muss daher sichergestellt sein. Als Richtwert kann gelten: alle 20 Minuten und nach jeder Unterrichtsstunde für mindestens 5 Minuten. Kann eine wirksame Belüftung nicht gewährleistet werden, kommen solche Räume für den regelmäßigen Aufenthalt einer Mehrzahl von Personen nicht in Betracht.

 

Allgemeine Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten - Land NRW